Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen

Allgemeines:

Unsere Angebote sind stets freibleibend.

Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die Unwirksamkeit einer der der vereinbarten Bestimmungen hat auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Wir sind nicht zur Beratung des Käufers verpflichtet; eine gleichwohl erteilte Beratung ist unverbindlich.

 

Vertragsabschluss:

Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird. Ergänzungen, Abänderungen oder mündlichen Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Preise/Zahlung:

Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich allfälliger USt, sofern nicht für uns eine Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz vorliegt.

Kommt der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so können wir auch sofortige Bezahlung anderer, an sich noch nicht fälliger, Rechnungen verlangen.
Der Käufer kann nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder aufrechnen.

Bei Verzug hat der Kunde überdies Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz § 1333 ABGB zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreibung unserer Ansprüche allenfalls angefallenen Mahn- und Inkassospesen sowie vorprozessuale Kosten zu ersetzen.
Wir sind zur Erfüllung des Vertrages solange nicht verpflichtet, als der Kunde seinen Pflichten nicht vereinbarungsgemäß nachkommt, insbesondere fällige Rechnungen nicht bezahlt.

 

Lieferung:

Das Verstreichen vereinbarter Liefertermine befreit unseren Kunden nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist. Wir sind in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Lieferfristen verlängern sich - soweit wir dies verlangen - um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten, mit dem wir entsprechende Verträge abgeschlossen haben, bleibt vorbehalten.
Transportweg und -mittel bleiben uns überlassen.

Kostenübernahmen für Rückgaben, Recycling und Entsorgung von Transportverpackungen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die Gefahr geht mit dem Verlassen unseres Betriebs auf den Kunden über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt, und wer die Frachtkosten zu zahlen hat. Ist die Ware versandbereit, und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

Gewährleistung/Haftung:

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und jedenfalls vor Weiterverwendung schriftlich gerügt werden.
Berechtigte Mängelrügen beheben wir möglichst durch kostenlose Nachbesserung, sonst durch Preisnachlass, Ersatzlieferung oder Rücknahme der Ware.
Bei Fertigung nach Zeichnung des Käufers haften wir nur für zeichnungsgerechte Ausführung.
Etwaige Schadenersatzansprüche von Kaufleuten oder öffentlichen Auftraggebern sind der Höhe nach auf den Wert des beanstandeten Teils des Auftrages begrenzt.

Gewährleistungsverpflichtungen bestehen insbesondere nicht, wenn der Mangel auf normalen Verschleiß, eigenmächtigen Veränderungen der Ware, unsachgemäßer Behandlung, mangelhafter Wartung ungewöhnlichen Umgebungseinflüssen oder Transportschäden beruht. Jede Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen, wenn unsere Waren mit anderen Waren vermengt werden, die nicht von uns zur Anwendung empfohlen worden sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Vermengung zurückzuführen ist.

 

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts zuzüglich allfälliger USt. Samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen sowie Prozesskosten in unserem Eigentum. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im normalen Geschäftsbetrieb gestattet. Zu anderen Verfügungen insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Bei Eingriffen Dritter in unsere Rechte als Vorbehaltseigentümer hat er alle zur Wahrung unserer Rechte notwendigen Schritte zu setzen.

Der Kunde tritt bereits hiermit als ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware zustehendenAnsprüche gegen seine Kunden zur Sicherung der uns gegen ihn zustehenden Ansprüche ab. Auf unser jederzeit zulässiges Verlangen hat der Kunde die Abtretung seinem Kunden anzuzeigen, uns jede erforderliche Auskunft zu erteilen und die zur Geltendmachung unserer Ansprüche notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur ermächtigt, wenn wir uns die Einziehung der Forderungen nicht selbst vorbehalten.

Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei der Weiterveräußerung mit Stundung des Entgelts nur dann befugt, wenn er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung seinen Kunden von der Sicherungszession in Kenntnis setzt und die Zession in seinen Geschäftsbüchern entsprechend anmerkt.

Der Kunde ist zur Verarbeitung der Vorbehaltsware ermächtigt. Wir bleiben Miteigentümer der verarbeiteten Ware im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Endprodukt. Wenn der Kunde den Kaufpreis nicht zahlt oder sonstigen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag anzusehen ist. In diesem Fall sind wir zur neuerlichen Übergabe der Ware an den Kunden erst dann verpflichtet, wenn die Erfüllung seiner Vertragspflichten, wie insbesondere die Bezahlung des Entgelts samt allenfalls bereits angefallener Mahn- und Inkassospesen sowie Prozesskosten erfolgt ist.

 

Produkthaftung:

Der Kunde verpflichtet sich, die ihm übergebene Betriebsanleitung samt allen Hinweisen, wie insbesondere Sicherheitshinweise, genau zu beachten und einzuhalten. Dem Kunden ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen die Betriebsanleitung und Hinweise unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (,,PHG") entfällt.

Soweit der Kunde als Unternehmer bei dem Gebrauch der von uns gelieferten Ware einen Schaden erleidet, sind damit verbundene Ansprüche gegen und nach dem PHG ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, Waren, die für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls an Verbraucher oder Personen, die nicht Unternehmer iSd PHG sind, zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiterzugeben. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.

Der Kunde verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte, die ihm gemäß § 12 PHG gegen uns oder unsere Lieferanten (Zulieferer) zustehen würden. Im Falle der Weitergabe von unseren Produkten oder von Teilen unserer Produkte durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden und zwar auch mit dieser Überbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteres Abnehmer. Diese Überbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer unsere Produkte diese zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt. Die Überbindungsvereinbarungen sind so zu gestalten, dass wir und unsere Lieferanten (Zulieferer) daraus unmittelbar das Recht erwerben, im Falle einer Inanspruchnahme durch einen nach § 12 PHG Regressberechtigten diesem den Regressausschluss selbstständig entgegenzuhalten.

 

Schlussbestimmungen:

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie die Zahlungspflicht des Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für St. Lorenzen vereinbart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Zahlungs-, Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn sie eine Bestimmung enthalten, wonach entgegenstehende Bestimmungen des Lieferanten nicht gelten sollen. Vorschriften und Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch uns.
Es gelten die Incoterms 2000 und österreichisches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGB1 1988/16) wird ausgeschlossen.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer allenfalls unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.